Ein Website-Angebot, das mit Seitenzahl und Festpreis beginnt, lässt die eigentliche Arbeit offen. B2B-Unternehmen sollten vor der Vergabe prüfen, ob die Site eine Anfrage tragen kann und wem sie danach gehört.
Vor dem Angebot
Wer ist der primäre Nutzer: Einkauf, Fachbereich, Händler oder Bestandskunde? Eine Site für alle Rollen gleichzeitig wird ein Menü ohne Reihenfolge.
Welche Handlung ist die eine richtige: Anfrage, Dokument, Termin, Händlersuche? Stehen drei gleich laut nebeneinander, wählt der Besucher keine.
Welche Sprachen werden wirklich verkauft? Eine deutsche Seite ist keine Übersetzung der türkischen oder englischen Fassung. Der Einkauf in Deutschland stellt andere Fragen als der Einkauf in der Türkei.
Eigentum und Datenschutz
Domain, Hosting, Analytics und Formular gehören dem Unternehmen, nicht der Agentur. Zugänge werden auf Firmenkonten angelegt. Steht der Auftritt im Agenturkonto, wird der Wechsel später zur Verhandlung.
Das Formular fragt nur ab, was Vertrieb und Auftragsverarbeitung brauchen. Datenschutztext und Einwilligung beschreiben dieses Formular, nicht ein kopiertes Muster. Wer eine Einwilligung nicht auswerten kann, sollte sie nicht einbauen.
Übergabe und Betreuung
Zum Launch gehören Weiterleitungen der alten URLs, eine benannte Person für Inhalte und ein Messpunkt für die Anfrage. Ohne Weiterleitung verliert ein Relaunch Sichtbarkeit, die schon bezahlt wurde.
Im Vertrag stehen Eigentum an Code und Gestaltung, die Übergabe der Konten und wer nach dem Go-live Fehler und kleine Inhaltsänderungen trägt. Laufende Betreuung ist ein eigener Umfang, kein stilles Versprechen.
Erst wenn diese Punkte auf einer Seite stehen, ist ein Preis vergleichbar. Vorher vergleichen Unternehmen Broschüren, nicht Aufträge.